Akkreditierung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Veranstaltung. Als Veranstalter der AniNite  wissen wir Ihre mediale Unterstützung zu schätzen und wollen Ihnen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Bitte haben Sie allerdings Verständnis dafür, dass wir aufgrund der konstant großen Nachfrage Akkreditierungen nur begrenzt und nach eingehender Prüfung Ihrer Daten sowie ausschließlich nach folgenden Regeln vergeben können.

Sollten Sie eine Akkreditierung wünschen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an unser Presseteam.

Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:

  • Medienvertreter aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
    • Durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind oder zur Zeit der vorangegangenen Veranstaltung erschienen sind.
    • Durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist.
    • Durch Vorlage eines schriftlichen und unterfertigten Auftrages einer Redaktion im Original mit thematischem Bezug zur aktuellen Veranstaltung.
    • Inhaber eines gültigen und offiziell anerkannten Presseausweises, deren redaktioneller Auftrag einen direkten thematischen Bezug zur Veranstaltung hat.
  • Durch Vorlage eines Weblinks zu einer selbst erstellten Online-Publikation, die in der jeweiligen, thematisch relevanten Veranstaltungs-Öffentlichkeit etabliert ist. Medienvertreter, die nachweislich regelmäßig über die relevante Veranstaltung berichten und dadurch in den Medien maßgeblich zum Erfolg der Veranstaltung beitragen. Hierbei sind Kopien der veröffentlichten Artikel und / oder Weblinks dem Akkreditierungsgesuch beizulegen.

Fotografieren und Filmen:

  • Fotografieren und Filmen ist lediglich im Rahmen der journalistischen Berichterstattung erlaubt. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
  • Bei einer Veröffentlichung von Bildern ist die AniNite als Veranstalter  zu nennen.
  • Die Live-Übertragung von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsteilen ist generell untersagt. Ausnahmen müssen mit dem Veranstalter  abgesprochen werden (z.B. Live Ankündigungen)
  • Das Bühnenprogramm darf nur vom Publikumsbereich aus gefilmt werden. Es dürfen nur Ausschnitte veröffentlicht werden.
  • Der Kameramann / der Fotograf hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Zusendung oder Vorlage von veranstaltungsbezogenen Belegen die Prüfung Ihres Akkreditierungsgesuches erheblich beschleunigt und eine positive Antwort bewirkt. Im Übrigen behalten wir uns eine Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines gültigen und offiziell anerkannten Presseausweises. Im Einzelfall kann zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokuments mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) verlangt werden. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Eine Aufnahme in unseren Presseverteiler bedeutet nicht automatisch den Erhalt einer Pressekarte.

Die AniNite spricht mit der Ausgabe des Presse-Passes eine Aufforderung aus, dass Berichte nach Veröffentlichung an uns zu senden sind.

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Verständnis und die gute Kooperation.

*) Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form in Ausführung des Art. 7 B-VG auf Frauen und Männer in gleicher Weise.